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25.09.18 –
Beschluss:
Der Rat befürwortet im Rahmen der Leitziele von „Mobile Zukunft Osnabrück geht vor“ bzw. der „Strategischen Ziele der Stadt Osnabrück 2016 – 2020, Kapitel 3 Nachhaltige Mobilität“ den Umstieg für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung auf die Nutzung von Fahrrädern zu fördern, in dem zukünftig E-Bikes als Dienstfahrräder mit der Option zur privaten Nutzung geleast bzw. erworben werden können. Dazu sollen die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen durch folgende Schritte geschaffen werden:
1. Der Rat der Stadt Osnabrück fordert die Landesregierung auf, die notwendigen Schritte für eine Änderung des Landesbesoldungsrechts einzuleiten, um eine Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von E-Bikes als Diensträdern durch kommunale Beamte zu er-möglichen und sich für eine entsprechende Anpassung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) für kommunale Beschäftigte einzusetzen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie auf der Grundlage des Günstigkeitsprinzips nach § 4 Abs. 3 Tarifvertragsgesetz (TVG) bereits jetzt ein geeignetes Job-Rad-Leasing-Modell für städtische Beschäftigte ermöglicht werden kann. Der Abschluss eines entsprechenden Rahmenvertrages für das Leasing von E-Bikes als Diensträdern ist vorzubereiten, in den auch Beamte einbezogen werden können, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen wurden.
3. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob den städtischen Beschäftigten alternativ zum Job-Rad-Leasing-Modell ein zinsgünstiges Arbeitgeberdarlehen mit dreijähriger Laufzeit zum Erwerb eines E-Bikes angeboten werden kann.
Der Inhalt der Vorlage unterstützt folgende/s strategische/n Stadtziel/e:
Nachhaltige Mobilität (Ziel 2016 – 2020) Sachverhalt: Die Möglichkeit ein E-Bike als Dienstfahrrad zu leasen besteht bereits seit längerer Zeit in der Privatwirtschaft – im öffentlichen Dienst schauen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aber oft in die Röhre. Dabei betreffen die negativen Folgen des motorisierten Pendlerverkehrs, wie Staus, Stickoxide und Feinstaub alle Verkehrsteilnehmer.
Die Vorteile eines Dienstradleasings mit der Option zur privaten Nutzung der Fahrräder für die Stadt Osnabrück und ihre Beschäftigten liegen auf der Hand: hohe Motivation der Mitarbeiter ohne zusätzliche Kosten, Förderung der Mitarbeitergesundheit, stärkere Bindung der Mitarbeiter sowie der Aufbau eines nachhaltigen und innovativen Arbeitgeberimages. Die Stadt Osnabrück und ihre Beschäftigten werden zudem zu einem Vorreiter und Träger alternativer Mobilitätskonzepte im urbanen Raum und können eine Signalwirkung auf andere Branchen ausüben.
Finanzielle Auswirkungen sind für den Arbeitgeber nicht unbedingt verbunden. Über ein Leasingunternehmen können entsprechende Vertragsmodalitäten abgewickelt werden. Vertragspartner ist zunächst zwar der Dienstherr, dieser kann sich gegenüber dem Beamten oder Angestellten, der eine freiwillige Entgeltumwandlung vornehmen möchte, schadlos halten. D. h., der Beamte oder Angestellte stellt den Arbeitgeber von sämtlichen Kosten frei. Darüber hinaus verpflichtet sich der Beamte oder Angestellte, bei vorzeitiger Beendigung des Dienstverhältnisses noch ausstehende Leasingraten zu übernehmen, ggf. kann das Leasingmodell auch auf den neuen Dienstherren übertragen werden.
Für Beamte oder Angestellte kann nach Beendigung des Leasingvertrages die Möglichkeit eröffnet werden, das Fahrrad zum Restwert zu übernehmen. Finanzielle Vorteile während der Vertragslaufzeit ergeben sich zudem durch Einsparungen für Stellplatzkosten, Fahrzeugnutzung und -haltung sowie für Jobtickets.
Bislang besteht in Niedersachsen keine gesetzliche Grundlage, um durch den Dienstherrn geleaste E-Bikes als Dienstfahrräder den Beamten und Richtern auch zur privaten Nutzung zu überlassen. Der Landtag von Baden-Württemberg hat in seiner Sitzung am 12.07.2017 eine entsprechende Änderung des Landesbesoldungsgesetzes beschlossen. Wesentliche Änderung war die Schaffung der besoldungsrechtlichen Voraussetzungen, damit vom Dienstherrn geleaste E-Bikes als Dienstfahrräder den Beamten sowie Richtern im Rahmen einer Entgeltumwandlung auch zur privaten Nutzung überlassen werden können.
Auf Grundlage des Günstigkeitsprinzips nach § 4 Abs. 3 Tarifvertragsgesetz (TVG) kann ein solches Angebot den Beschäftigten nach TVöD angeboten werden, wie dies u. a. in Heilbronn und Tübingen bereits seit längerem erfolgt. Da dies ein freiwilliges Angebot der Gemeinde ist, liegt die Entscheidung letztendlich bei den jeweiligen Beschäftigten.
Eine alternative und ggf. für den Arbeitnehmer vorteilhaftere Möglichkeit zum Jobrad-Leasing-Modell könnte das Angebot eines zinsgünstigen Arbeitsgeberdarlehens mit dreijähriger Laufzeit sein. Für die Arbeitnehmer könnten durch diese Variante steuerliche Nachteile und verminderte Sozialversicherungsansprüche durch das verringerte Bruttoarbeitsentgelt im Rahmen eines Leasing-Modells vermieden werden.
Beratungsverlauf Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt 06.09.2018:
Von Seiten der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen wird in der Begründung zu dem Antrag hervorgehoben, dass unter anderem auch die Motivation der städtischen Mitarbeiter dadurch erhöht werden soll.
Seitens der CDU-Fraktion wird der Ursprungsantrag unterstützt und ergänzend auf die Begründung zu dem Änderungsantrag verwiesen, wonach den städtischen Mitarbeitern als Alternative zu einem Jobrad-Leasing auch eine Erwerbsmöglichkeit angeboten werden soll.
Das Ausschussmitglied der Fraktion Die Linke hält die Idee im Grundsatz für unterstützungswürdig, plädiert aber dafür, dass über die Frage der Kostenbeteiligung zunächst im Organisations-, Personal- und Gleichstellungsausschuss diskutiert werden sollte, zumal dort auch die Personalvertretung dabei sei.
Das Ausschussmitglied der Gruppe UWG und Piraten ist der Auffassung, dass dieses Thema Sache der Landespolitik sei und nicht Aufgabe der Kommune. Außerdem werde eine Beschränkung auf E-Bikes nicht als zielführend angesehen.
Die Ausschussvorsitzende greift diesen Vorschlag auf und regt an, in der Beschlussformulierung statt E-Bikes den Begriff „Fahrräder“ zu verwenden, der E-Bikes mit einschließe.
Der Ausschuss ist mit diesem Änderungsvorschlag einverstanden.
Von einem Ausschussmitglied der SPD-Fraktion wird angemerkt, dass es doch schon städtische Diensträder und auch E-Bikes gebe.
Vorstand 3 weist darauf hin, dass die städtischen Diensträder nur für den Dienstgebrauch vorgesehen seien und nicht privat genutzt werden dürften, während bei dem mit den Anträgen vorgeschlagenen Modell die Fahrräder zur privaten Nutzung vorgesehen seien.
Das hinzugewählte Ausschussmitglied der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen verweist auf die vielen privaten Unternehmen, bei denen sehr erfolgreich das Jobradmodell eingeführt worden sei. Ein großes Manko sei, dass es dafür im Tarifrecht für den öffentlichen Dienst noch keine Regelung gebe. Ein Jobrad biete für die Mitarbeiter eine gute Möglichkeit, sich ein hochwertiges Fahrrad anzuschaffen, egal ob mit oder ohne Elektroantrieb, und die Kosten könne man durch Gehaltsumwandlung abzahlen. Die Mitarbeiter könnten dadurch zu einer Entlastung des Straßenverkehrs beitragen.
Das Ausschussmitglied der Gruppe UWG und Piraten äußert Bedenken, weil das einen Eingriff in den Tarifvertrag darstelle.
Das Ausschussmitglied der Fraktion DIE LINKE erklärt, dass sie zwar heute die Anträge ablehnen werde, gleichzeitig aber in Aussicht stelle, dass bei einer Klärung der Kostenfrage im Organisations-, Personal- und Gleichstellungsausschuss bei der Entscheidung im Rat durchaus eine Zustimmung möglich sei.
Abweichender Beschluss:
Der Rat befürwortet im Rahmen der Leitziele von „Mobile Zukunft Osnabrück geht vor“ bzw. der „Strategischen Ziele der Stadt Osnabrück 2016 – 2020, Kapitel 3 Nachhaltige Mobilität“ den Umstieg für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung auf die Nutzung von Fahrrädern zu fördern, in dem zukünftig E-BikesFahrräder als Dienstfahrräder mit der Option zur privaten Nutzung geleast bzw. erworben werden können. Dazu sollen die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen durch folgende Schritte geschaffen werden:
1. Der Rat der Stadt Osnabrück fordert die Landesregierung auf, die notwendigen Schritte für eine Änderung des Landesbesoldungsrechts einzuleiten, um eine Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von E-BikesFahrrädern als Diensträdern durch kommunale Beamte zu ermöglichen und sich für eine entsprechende Anpassung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) für kommunale Beschäftigte einzusetzen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie auf der Grundlage des Günstigkeitsprinzips nach § 4 Abs. 3 Tarifvertragsgesetz (TVG) bereits jetzt ein geeignetes Job-Rad-Leasing-Modell für städtische Beschäftigte ermöglicht werden kann. Der Abschluss eines entsprechenden Rahmenvertrages für das Leasing von E-BikesFahrrädern als Diensträdern ist vorzubereiten, in den auch Beamte einbezogen werden können, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen wurden.
3. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob den städtischen Beschäftigten alternativ zum Job-Rad-Leasing-Modell ein zinsgünstiges Arbeitgeberdarlehen mit dreijähriger Laufzeit zum Erwerb eines E-Bikes Fahrrades angeboten werden kann.
Beratungsergebnis:
Mehrheitlich gegen 3 Stimmen angenommen.
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