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08.12.11 –
Die rot-grüne Zählgemeinschaft im Rat baut die Bürgerbeteiligung weiter aus. „Mit der Einführung von Bürgerhaushalt und Bürgerbefragung bringen wir in Osnabrück wichtige neue Instrumente für die aktive Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger an der Gestaltung des Gemeinwesens auf den Weg. Ein weiterer strategischer Baustein für mehr Demokratie wird mit der Informationsfreiheitssatzung unmittelbar folgen", stellen die Fraktionsvorsitzenden von SPD, Frank Henning, und Bündnis 90/Die Grünen, Michael Hagedorn, fest.
Auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) haben Bürgerinnen und Bürger in Deutschland seit 2006 weit reichende Akteneinsichts- und Informationsrechte. Sie können deutlich unbürokratischer und leichter Einsicht nehmen in eine Vielzahl von Behördenakten, Ausschussunterlagen, Gutachten, Kalkulationen und „Hintergrundpapiere", die ihnen teilweise zuvor unzugänglich waren. Allerdings beschränkt sich dieses Recht auf Bundesbehörden. „Damit Bürgerinnen und Bürger entsprechende Rechte auch gegenüber Landesbehörden und Kommunen geltend machen können bedarf es landesgesetzlicher Regelungen und Satzungsänderungen auf kommunaler Ebene", so Frank Henning. Leider sträubt sich bisher die niedersächsische Landesregierung, ein Informationsfreiheitsgesetz zu erlassen. „Die Fraktionen von SPD und GRÜNEN im Osnabrücker Stadtrat regen deshalb an, dem Beispiel anderer Städte zu folgen, und für die Stadt Osnabrück auf kommunaler Ebene eine Informationsfreiheitssatzung zu erstellen, damit auch Osnabrücker Bürgerinnen und Bürger vom Informationsfreiheitsgesetz des Bundes profitieren und das Verwaltungshandeln transparenter wird", erklärt Michael Hagedorn abschließend.
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