BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ratsfraktion Osnabrück

Einbringung Nachtragshaushalt 2017

Anfrage Rat 07.02.2017 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (TOP 18.3)

07.02.17 –

Sachverhalt:

Gemäß dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKommVG; § 85) leitet und beaufsichtigt der Oberbürgermeister die Verwaltung und bereitet die Beschlüsse des Rates vor. In der Ratssitzung am 06.12.2016 hat die Verwaltung den Nachtragshaushalt 2017 eingebracht. Bestandteil der vorgelegten Konsolidierungsliste 2017 sind dabei „Weitere mögliche Konsolidierungsmaßnahmen aus Sicht der Verwaltung“, die u.a. die Schließung einer Sparte (Tanztheater) der Städtischen Bühnen und die Streichung des Zuschusses für den Stadtteiltreff „Alte Kasse“ in Hellern vorsehen.

Die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird durch die Verwaltung wie folgt beantwortet:  

Vorbemerkung der Verwaltung zur Beantwortung der Anfrage:

In der am 2. Dezember 2016 an die Mitglieder des Rates verschickten Mitteilung (VO/2016/0229) zur Einbringung des Nachtragshaushaltes 2017 (Rat am 6. Dezember 2016) wird auf Seite 6 unter „Konsolidierung“ auf die Sonderbedarfszuweisung des Landes in Höhe von 5 Mio. Euro und die damit einhergehende Verpflichtung zu einer Zielvereinbarung für ein nachhaltiges Konsolidierungsvolumen in ähnlichem Umfang bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes 2020 hingewiesen.

1. Welche Erklärung hat die Verwaltung dafür, dass einerseits in der Vorlage zur Ratssitzung am 06.12.2016 (VO 2016/0229) die Reduzierung einer Sparte des Stadttheaters vorgeschlagen wird, der OB aber andererseits dem Intendanten des Theaters versprochen hat, dass während seiner Amtszeit als OB keine Theater-Sparte geschlossen werde?

Konsolidierungen im Bereich des Theaters oder der Alten Kasse in Hellern sind nicht Bestandteil des von der Verwaltung im Hinblick auf die Sonderbedarfszuweisung dargestellten Konsolidierungsvolumens von 5.047.500 Euro. Deshalb sind sie auch nicht in der Anlage 2 in der „Gesamtübersicht“ oder den elf „Beschreibungsblättern“ enthalten. Allerdings hat die Finanzverwaltung auf Seite 3 der Anlage 2 auf „weitere mögliche Konsolidierungsmaßnahmen“ hingewiesen. Diese Seite hat im Kulturausschuss am 14. Dezember 2016 zu Irritationen geführt, weil diese Maßnahmen über das erforderliche Konsolidierungsvolumen hinausgehen und auch nicht aktuell in der Verwaltung oder mit den betroffenen Stellen erörtert wurden. Um die Irritationen zu beenden, hat der Oberbürgermeister am 15. Dezember 2016 den Finanzvorstand gebeten, die Intention der Gedanken der Finanzverwaltung im weiteren Beratungsprozess klarzustellen. Die Beratungsvorlage für die Fachausschüsse wurde deshalb entsprechend ergänzt. Der Intendant der städtischen Bühnen wurde ebenfalls am 15. Dezember 2016 durch den Oberbürgermeister in Kenntnis gesetzt, dass er seine Ratsstimme nicht für eine Spartenschließung geben werde.

2. Woher stammt die Vorlage bzw. war dem OB die Vorlage nicht bekannt oder dem Verfasser der Vorlage nicht das Versprechen des OB?

Die Vorlage kommt aus dem Vorstandsbereich für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen. Eine intensive Abklärung der der Anlage beigefügten Ausführungen zu „weiteren Konsolidierungsmaßnahmen“ hat die Finanzverwaltung für nicht erforderlich gehalten, da diese weitergehenden Potentialvorschläge ausschließlich für die weiteren politischen Diskussionen vorgesehen waren und keine Vorgabe darstellen.  

3. Hat der OB weitere haushaltswirksame Versprechungen gegenüber Dritten abgegeben, und wenn ja: welche?

Über den Haushalt entscheidet der Rat. Die Aussage des Oberbürgermeisters, einer Spartenschließung nicht zuzustimmen, gehört zur freien Ausübung seines Ratsmandates. Der Oberbürgermeister hält es für die Haushaltskonsolidierung für erforderlicher denn je, dass sich die Städtischen Bühnen und der Rat weiterhin für eine nachhaltige, haushaltswirksame Reduzierung des städtischen Theaterzuschusses durch eine Angleichung der Landesfinanzierung von kommunalen Theatern und Staatstheatern einsetzen. Für eine etwaige politische Diskussion über eine Spartenschließung wird auf die Aussage von Frau Ministerin Heinen-Kljajić vor dem Landtag am 21. September 2015 im Zusammenhang mit der gegenüber Staatstheatern geringeren Landesfinanzierung von kommunalen Spielstätten hingewiesen. Die Ministerin sagte, dass bei „aller Ungleichbehandlung“ der Theater in Niedersachsen eine stabile Situation gegeben sei und zumindest im Moment nicht ernsthaft über die „Schließung von Häusern, von Sparten oder Ähnliches“ gesprochen werden müsse.  

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Kategorie

Anfrage | Haushalt, Finanzen | Kommunalpolitik | Verwaltung

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