Jedes Ratsmitglied und jede Fraktion hat das Recht einen Beratungsgegenstand auf die Tagesordnung des Rates oder eines Fachausschusses zu setzen, also einen Antrag zu stellen. Stimmen mehr als die Hälfte der 51 Mitglieder des Stadtrates einem Antrag zu, ist er angenommen und die Stadtverwaltung Osnabrück muss diesen umsetzen.
Mit den Maßnahmen des Entlastungspakets hat die Bundesregierung tief in der Mottenkiste gewühlt. Keine davon hilft der Bürger*innen [...]
Wir befinden uns mitten im größten Angriff auf Klimaschutz und Ökologie, den jemals eine deutsche Bundesregierung gestartet hat. Die Koalition [...]
Vom 29. Bis 30. Mai kommen wir zum IM/PULS – Forum für Zukunft im smartvillage Berlin zusammen. Gemeinsam wollen wir die zentralen Fragen [...]