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01.10.19 –
Beschluss:
Der Rat der Stadt Osnabrück möge beschließen:
1. Von einem Erwerb des Objekts Hannoversche Straße 12 – ehemaliges Finanzamt Osnabrück-Land - wird angesichts der aufgerufenen Preishöhe abgesehen. Der diesbezügliche Ratsbeschluss vom 29.01.2019 wird aufgehoben.
2. Der Rat begrüßt, dass die Verwaltung ein Konzept zur optimierten Unterbringung der verschiedenen Organisationseinheiten vorlegt, das auch bisher nicht genutzte städtische Grundstücke (z.B. Parkplatz Dominikanerkloster) in den Blick nimmt, um hier ggf. Mischnutzungen Verwaltung/Wohnen zu ermöglichen.
3. Damit Osnabrück auch angesichts des großen Drucks, neue Wohnungen zu schaffen, eine lebenswerte Stadt bleibt, in der es weiter viele Grün- und Erholungsflächen gibt, ist grundsätzlich die Innenentwicklung und das Recycling von Brachflächen gegenüber der Neuversiegelung zu bevorzugen. Nachverdichtungen, urbanere Wohnformen und die Höhenentwicklung von Wohngebäuden sollen in Zukunft eine größere Rolle spielen.
Beratungsergebnis:
Der Beschluss wird mehrheitlich angenommen.
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Kategorie
Antrag | Haushalt, Finanzen | Stadtentwicklung | Verwaltung | Wohnen
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