Jedes Ratsmitglied und jede Fraktion hat das Recht einen Beratungsgegenstand auf die Tagesordnung des Rates oder eines Fachausschusses zu setzen, also einen Antrag zu stellen. Stimmen mehr als die Hälfte der 51 Mitglieder des Stadtrates einem Antrag zu, ist er angenommen und die Stadtverwaltung Osnabrück muss diesen umsetzen.
Ausgewählte Kategorie: Soziales
In Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern heißt es im Herbst: Wenn Bündnisgrüne in den Landtag einziehen, können wir zusammen mit den [...]
Rekordtemperaturen von 41,8 Grad. Über 10.000 Hitzetote bisher in diesen Sommer. Fast jeder Todesfall durch Extremwetter in Deutschland geht [...]
Du interessierst dich für Demokratie und eine vielfältige Gesellschaft? Du möchtest neue Perspektiven kennenlernen, dich austauschen und [...]