20 Jahre UN-Kinderrechtskonvention

01.09.09 –

In diesem Jahr wird die UN-Kinderrechtskonvention (KRK) 20 Jahre alt. Von den Vereinten Nationen am 20. November 1989 verabschiedet und bislang von allen Staaten der Erde mit Ausnahme der USA und Somalia ratifiziert, werden in der KRK weltweit gültige Grundwerte im Umgang mit Kindern formuliert.

Wesentliche Bestandteile der Kinderrechtskonvention umfassen die Rechte der Kinder in Bezug auf:

  • Gleichbehandlung und somit gegen Benachteiligung und Diskriminierung
  • eine gewaltfreie Erziehung: das Wohl des Kindes in allen Lebensbereichen hat Vorrang
  • Förderung eines gesunden Lebens und gesunder Umweltbedingungen
  • Chancengerechtigkeit durch Bildung
  • Achtung und Akzeptanz der Kinder als eigenständige Persönlichkeiten sowie eine alters-entsprechende Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

Alle fünf Jahre haben die Unterzeichnerstaaten die Pflicht, vor dem UN-Komitee einen Rechenschaftsbericht zur Situation der Kinder abzulegen und zu dokumentieren, was für Kinder erreicht wurde, bzw. wo Defizite bestehen.

In Deutschland gibt es bereits viele Initiativen, die sich mit sehr unterschiedlichen Aktionen für die Rechte der Kinder engagieren, so konnte u. a. das Recht auf gewaltfreie Erziehung im Grundgesetz verankert werden. Mit der Initiative „Für ein kindergerechtes Deutschland“ hat auch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ein Zeichen gesetzt, um Aktionen, Kooperationen und Bündnisse für Kinderrechte nachhaltig zu unterstützen.

Dies vorausgeschickt bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welche Institutionen, Initiativen oder städtische Organisationen arbeiten auf kommunaler Ebene in Osnabrück nachhaltig zu dem Thema der Kinderrechte und welche Angebote bzw. Veranstaltungen werden in diesem Sinne mit welchen Bezugsgruppen umgesetzt, um den Bekanntheitsgrad und die Inhalte der Kinderrechte zu fördern?
  2. Welche konkreten Anliegen der Kinderrechte-Konvention werden auf kommunaler Ebene durch die Stadt Osnabrück gefördert und unterstützt?
  3. Wo sieht die Stadt Osnabrück Defizite in der Anwendung der Kinderrechtskonvention in Osnabrück?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage mit dem Einverständnis der Fragesteller wie folgt zu Protokoll:

Zu 1:

Die Angebote der Initiativen und Institutionen zur Umsetzung der Kinderrechte konnten in der Kürze der Zeit nicht recherchiert werden.

Die Kinderrechtskonvention und deren Grundrechte betreffen unterschiedliche Handlungsfelder und Zuständigkeiten. Angesichts der Komplexität und Vielfalt ist es der Verwaltung ohne vorherige Definitionen und Festlegungen sowie umfangreicher Recherchen nicht möglich zu beantworten, welche Institutionen, Initiativen oder städtische Organisationen auf kommunaler Ebene nachhaltig zu dem Thema Kinderrechte arbeiten und welche Angebote bzw. Veranstaltungen in diesem Sinne mit welchen Bezugsgruppen umgesetzt werden, um den Bekanntheitsgrad und die Inhalte der Kinderrechte zu fördern.

Zu 2:

Die Stadt Osnabrück fördert und unterstützt Teilaspekte der Kinderrechtskonvention im Rahmen ihrer originären Zuständigkeit und den damit verbundenen/ übertragenen Aufgaben in verschiedenen Handlungsfeldern, u. a.:

-        Soziales und Gesundheit

-        Schule/Sport

-        Jugendhilfe

-        Erwachsenenbildung

Im Kontext der Aufgaben der Jugendhilfe beteiligt sich die Stadt Osnabrück jährlich mit 5.000 € an der Durchführung der Aktivitäten zum Weltkindertag. Dieser Tag wird zum Anlass genommen, Rechte von Kindern in aller Welt zu thematisieren. Darüber hinaus gibt es zu einzelnen Themen eine Zusammenarbeit terre des hommes.

Das Museum am Schölerberg wird vom 16.5. bis 17.10.2010 die Ausstellung "Weil wir Mädchen sind..." vom Kinderhilfswerk Plan International zeigen. Das Projekt soll  die Lebensbedingungen und den Alltag extrem benachteiligter Mädchen in fernen Regionen Afrikas, Asiens und Lateinamerika nachvollziehbar machen.  

Die Musik- und Kunstschule der Stadt Osnabrück kooperiert mit über 95 % aller Osnabrücker Schulen und baut die Kooperation mit den Kitas der Stadt kontinuierlich aus. Die Musik- und Kunstschule hat hierdurch ein bundesweit einmaliges lokales Netzwerk für kulturelle Bildung entwickelt. Hierdurch werden wesentliche Bestandteile der UN-Kinderrechtskonvention erfüllt:  

  • Chancengleichheit durch Bildung  
  • Gleichbehandlung und somit gegen Benachteiligung und Diskriminierung
  • eine gewaltfreie Erziehung: das Wohl des Kindes in allen Lebensbereichen hat Vorrang

Die Koordinierungsstelle "Schule und Kultur" hat sich mit dem Projekt "Kultur schnuppern" um den diesjährigen Niedersächsischen "Kinder haben Rechte"-Preis beworben, der sich auf die Kinderrechtskonvention bezieht. Mit dem Preis wird jeweils ein dort festgeschriebenes Recht des Kinder aufgegriffen.

Unter dem Motto "Kultur macht schlau" werden in diesem Jahr Angebote prämiert, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen am kulturellen Leben ermöglichen und sicherstellen (nach Artikel 31 der UN-Konvention).  Das Projekt verfolgt das Ziel, Hauptschüler während ihrer Schulzeit für Kultur und Kunst zu begeistern und so auch Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund zu erreichen, die sonst nur sehr schwer einen Zugang zu den Angeboten kultureller Jugendbildung haben.

Beim jährlichen Unabhängigen Filmfest wird der Kinder(un)rechtsfilmpreis vergeben.

Es folgt die Darstellung von Veranstaltungen und Berichtswesen im Referat für Bildung, Sozialplanung und Integration unter Berücksichtigung der Grundrechte der UN-Kinderkonvention  und des Nationalen Aktionsplans für ein kindergerechtes Deutschland (NAP). Das Grundanliegen des NAP ist die Verbesserung der Lebensbedingungen von Kindern sowie ihrer Rechte. Insbesondere die Themenfelder

  • Chancengerechtigkeit durch Bildung
  • Entwicklung eines angemessenen Lebensstandards für alle Kinder

werden im Referat durch Fachberichte und Handlungsempfehlungen (planerische Berichterstattung), Koordinierende Tätigkeiten im Bildungssystem und personenorientierte Angebote wahrgenommen und bearbeitet.

 

Angebote/ Maßnahmen

 

 

 

Zielgruppe

 

 

Migrationsberatung

Beratung von Eltern mit spezifischen Problemlagen, deren Kinder Osnabrücker Bildungseinrichtungen besuchen 

 

Personen mit Migrationshintergrund

Sprachförderprogramme der RAZ in Kooperation mit dem VPAK

(Mama lernt Deutsch, Hausaufgabenhilfe, Unterstützung im Schulalltag)

Frauen mit Migrationshintergrund

Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund

Kooperationen mit Migrantenvereinen

Projekt „Deine, meine, unsere Stadt Osnabrück

Kinder und Eltern aus Migrantenvereinen

Initiierung der Sprachlernklassen und Beratung der Neu Zugewanderten zum Schulbesuch

Neu Zugewanderte Eltern und deren Kinder

Unterstützung und Beratung der Grundschulen mit besonderem Entwicklungsbedarf

Grundschulen

 

Berichterstattungen und Handlungsempfehlungen

 

 

 

Handlungsprogramm Integration und Bildung

 

Armutsbericht- und Familienbericht der Stadt Osnabrück 2009

 

Kommunale Bildungsplanung - Bildungsbericht

 

 

Programme

 

 

 

Stärken vor Ort

Programm zur Stärkung und Unterstützung zur beruflichen Bildung

 

Jugendliche und Frauen

Lernen vor Ort

Programm zur Bildung eines kohärenten Bildungsmanagemntkonzeptes unter besonder Berücksichtigung von benachteiligten Personengruppen

Kinder, Jugendliche und Erwachsene

 

Gremien/ Ausschüsse

 

 

 

Beirat für Migration

Geschäftsführung

 

 

Integrationsausschuss

Geschäftsführung

 

Zu 3:

Der Verwaltung liegen keine differenzierten Kenntnisse vor, da hierzu kein Auftrag erteilt wurde.

Medien

Kategorie

Anfrage | Kinder, Jugend, Familie

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