Erhalt Mehrgenerationenhaus Osnabrück-Haste

Antrag Bündnis 90/Die Grünen (TOP 7 e)

14.12.10 –

Abweichender Beschluss:

Das Mehrgenerationenhaus in Osnabrück-Haste hat seinen festen Platz im sozialen Gefüge der Stadt. Es leistet generationenübergreifende Gemeinwesenarbeit und fördert das bürgerschaftliche Engagement. Seine besondere Aufgabe erfüllt es in der Nachbarschaftshilfe sowie der Hilfe zur Selbsthilfe, der Integration verschiedener Kulturen und der Familienförderung unter Einbeziehung der lokalen Wirtschaft. Einen weiteren Beitrag leistet das MGH bei Armutsprävention und Unterstützung in prekären Lagen, was insbesondere durch die Angebote KINDERMAHLZEIT und KINDERBILDUNG zum Ausdruck kommt.

Zu den Besuchergruppen zählen alle Menschen, unterschiedlicher sozialer, ethnischer und religiöser Herkunft. Vom Säugling und Kleinkind über junge Eltern bis zu den Senioren treffen sich im MGH Haste alle Generationen. Seit seiner Eröffnung im September 2005 hat es sich zu einem beliebten und stark frequentierten Treffpunkt von Jung und Alt im Stadtteil etabliert. Jede Woche nutzen durchschnittlich 440 Besucher das Haus und geben wichtige Impulse für das Miteinander in Osnabrück-Haste. Dies ist eine Ressource, die nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden darf. Gerade vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, dem sich auch unsere Stadt stellen muss, werden neue Formen des Zusammenlebens und Zusammenarbeitens immer wichtiger.

Die Mehrgenerationenhäuser in Niedersachsen wurden von der damaligen Sozialministerin von der Leyen ins Leben gerufen und später in die Förderung des Bundes übernommen. Diese läuft Ende 2011 aus. Ohne die Förderung steht das MGH Osnabrück-Haste mit Ablauf des nächsten Jahres vor dem Aus.

Die Stadt Osnabrück ist angesichts der angespannten Finanzsituation nicht in der Lage diese Kosten zu übernehmen.

Der Rat der Stadt Osnabrück appelliert deshalb an Land und Bund, sich für einen Fortbestand der Einrichtung einzusetzen und Wege einer gemeinschaftlichen dauerhaften Finanzierung zu suchen. Die örtlichen Bundestags- und Landtagsabgeordneten werden gebeten, sich im Sinne dieses Antrags zu verwenden.

Beratungsergebnis:

Die Abstimmung erfolgt offen. Der abweichende Beschluss wird einstimmig angenommen.

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Kategorie

Antrag | Haushalt, Finanzen | Kinder, Jugend, Familie | Soziales

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