BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ratsfraktion Osnabrück

Flughafen Münster-Osnabrück /FMO)

Änderungsantrag Bündnis 90/Die Grünen (TOP 8 e)

16.11.10 –

Herr Ratsvorsitzender Thöle führt sodann die Abstimmung über den nachfolgenden Ursprungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum 7 h) wie folgt herbei:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Osnabrück lehnt eine direkte wie indirekte Beteiligung der Stadt Osnabrück an der Finanzierung des Ausbaus der Start- und Landebahn des Flughafens Münster/Osnabrück (FMO) ab.

Der Rat der Stadt Osnabrück unterstützt die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen in ihrer Absicht, von der öffentlichen Subventionierung von Flughäfen und Verkehrslandeplätzen abzusehen.

Beratungsergebnis:

Die Abstimmung erfolgt offen. Der Beschluss wird mehrheitlich, gegen die Stimmen der Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die des Ratsmitgliedes Herrn Cheeseman abgelehnt

Abweichender Beschluss:

a)     Verwaltungsvorlage unter Einbeziehung der Änderungen des SPD-Antrages 

  1. Der Rat der Stadt Osnabrück stimmt dem Geschäftsanteils- und Abtretungsvertrag gemäß Vorlage Nr. 7043 zu. Bei den grau hinterlegten Textstellen handelt es sich im Formalien die sich derzeit noch in der Abstimmung befinden.
  2. Die Übertragung des Geschäftsanteils der FMO GmbH erfolgt erst, wenn auch die Aktien der Stadtwerke Osnabrück AG aus dem hoheitlichen Bereich auf die OGE GmbH übertragen worden sind.
  3. Neben den zugesagten Mittel der dritten Tranche für den SLB-Ausbau in Höhe von 3.557.448,00 € stellt die Stadt Osnabrück zusätzlich 1.000.000,00 € des bisherigen Anteils der Stadtwerke Osnabrück AG an der dritten Tranche der OGE Holding zur Verfügung.
  4. 4.     Die Stadt stellt diese Mittel gemäß Ziffer 3 nur unter der Voraussetzung zur Verfügung, dass sich das Land Nordrhein-Westfalen an den Kosten für den SLB-Ausbau – wie bisher zugesagt – angemessen beteiligt. Auf den Ratsbeschluss vom 13. Dezember 2005 wird hingewiesen.
  5. Die von der Stadtwerke Osnabrück AG an die FMO GmbH vergebenen Bürgschaften verbleiben bei den Stadtwerken. Bei Inanspruchnahme wird die Stadtwerke AG von der OGE Holding und diese von der Stadt Osnabrück freigestellt.
  6. Sollte die FMO GmbH Verluste ausweisen, die durch die Gesellschafter auszugleichen sind, wird die Stadt Osnabrück diese Verluste übernehmen, wenn bei der OGE Holding die Jahresüberschüsse dafür nicht ausreichen.
  7. 7.     Die Verwaltung und der Oberbürgermeister werden aufgefordert, zusammen mit den anderen Gesellschaftern des FMO auf die Landesregierung in NRW einzuwirken und die Einhaltung der bisher gemachten Zusagen hinsichtlich einer anteiligen Mitfinanzierung durch das Land NRW einzufordern.

Die Mitglieder der Gesellschafterversammlung der OGE werden angewiesen, die notwendigen Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung am 17.11.2010 zu fassen.

  1. Die Mitglieder Gesellschafterversammlung der OGE werden angewiesen, Herrn Oberbürgermeister Pistorius als Nachfolger für Herrn Hülsmann im Aufsichtsrat der FMO GmbH vorzuschlagen.
  2. Die Mitglieder der Gesellschafterversammlung der OGE werden angewiesen, Herrn Finanzvorstand Dr. Baier als stellv. Aufsichtsratmitglied im Aufsichtsrat der FMO GmbH im Vertretungsfall für Herrn Oberbürgermeister Pistorius vorzuschlagen.
  3. Die Mitglieder der Gesellschafterversammlung der OGE werden angewiesen, die Vorsitzende der Gesellschafterversammlung Frau Meyer zu Strohen als Nachfolgerin für Herrn Dr. Rolfes in der Gesellschafterversammlung der FMO GmbH vorzuschlagen.
  4. Nach Änderung der Satzung der OGE GmbH und Umbenennung in OBG - Osnabrücker Beteiligungs- und Erschließungsgesellschaft mbH wird zukünftig der/die Versitzende des Aufsichtsrats als Vertreter/in in der Gesellschafterversammlung der FMO GmbH benannt. 

Die Vertreter der Stadt Osnabrück in einer noch zu terminierenden Hauptversammlung der Stadtwerke Osnabrück AG werden angewiesen, zum nachstehenden Tagesordnungspunkt wie folgt zu stimmen:

  1. 1.     Satzungsänderung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Satzung wie folgt zu fassen: 

§ 2.1 erhält folgende Fassung

Gegenstand des Unternehmens ist die Versorgung der Stadt Osnabrück und anderer Gemeinden mit Elektrizität, Gas, Wasser und sonstigen Energieleistungen, die Durchführung der Abwasserbeseitigung, der Betrieb des Personennah- und Ausflugsverkehrs, des Hafens von Osnabrück und der Osnabrücker Bäder sowie die Beteiligung an der Flughafen Münster/Osnabrück GmbH.

der durchgestrichene kursiv geschriebene Text wurde entfernt.

b) Änderungsantrag der FDP-Fraktion:

Der Rat der Stadt Osnabrück bekräftigt seine Zustimmung zum Ausbau des Flughafens FMO und fordert die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen auf, zur Zukunftssicherung der Region an der bereits zugesagten Finanzierung in Höhe von 11.000.000,00 € durch das Land Nordrhein-Westfalen festzuhalten.

 Beratungsergebnis:

Die Abstimmung erfolgt offen. 

Der abweichende Beschluss wird mehrheitlich gegen die Stimmen der Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die des Ratsmitgliedes Herrn Cheeseman angenommen.

 

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Antrag | Haushalt, Finanzen | Verkehr

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