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01.04.08 –
Abweichender Beschluss unter Einbeziehung der vorhergehenden Beschlüsse mit haushaltsrelevanten Auswirkungen und unter Einbeziehung der tarifmäßigen Personalkostensteigerung sowie unter Berücksichtigung des Änderungsantrages der Fraktionen von CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen (siehe Anlage):
I. Der Gesamthaushalt 2008 (Verwaltungshaushalt und Vermögenshaushalt inkl. Stellenplan 2008) sowie der Wirtschaftsplan „Klärwerke/Kanalbetrieb“ 2008 finden auf der Grundlage des Verwaltungsentwurfs und der beschlossenen Änderungen und Ergänzungen die Zustimmung des Rates; der Rat fasst folgenden Beschluss:
1. Die Realsteuerhebesätze werden wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A) 280 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 430 v. H.
Gewerbesteuer 425 v. H.
2. Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 wird in der aus der Vorlage 6900/III ersichtlichen Fassung beschlossen.
2.1 Die Einnahmen der Stadt sind nach den bestehenden Gesetzen, Steuer- und Gebührenordnungen, Satzungen, Tarifen usw. für das Haushaltsjahr 2008 zu erheben.
2.2 Neue Baumaßnahmen (Gruppierungsziffern 94, 95 und 96), für die im Vermögenshaushalt 2008 Mittel veranschlagt sind, dürfen erst nach besonderer Freigabe der Mittel durchgeführt werden. Bei Ansätzen über 500.000,00 € einschl. Verpflichtungsermächtigungen entscheidet der Rat über die Freigabe.
Das weitere Freigabeverfahren verfügt der Fachbereich Finanzen und Controlling im Rahmen des Verfahrens zur Haushaltswirtschaft 2008. Genehmigte über- und außerplanmäßige Ausgaben bei Baumaßnahmen bedürfen keiner gesonderten Freigabe mehr.
2.3 Die Sachausgaben (Gruppierungen 5000 bis 6789) in den Budgets der Fachbereiche werden pauschal um drei Pozent reduziert. Die reduzierten Ansätze werden mit einer zehnprozentigen Sperre belegt. Sofern die Aufgabenentwicklung eine Freigabe eines Teils des gesperrten Betrages erfordert, ist ein ausführlich begründeter Antrag an den Ersten Stadtrat über den Fachbereich Finanzen und Controlling zu stellen, der entscheidet, in welchem Umfang die Sperre reduziert wird. Ausgenommen von der Reduzierung und der Belegung mit einer Sperre sind Mieten, Nutzungsentschädigungen und Nebenkosten (Gruppierung 5380, 5390 und 5391).
2.4 Bei den Ansätzen für EDV-Mittel im Vermögenshaushalt wird ein Pauschalbetrag von 100.000,00 € abgesetzt. Dies bedeutet, dass die entsprechenden Ansätze in der Kernverwaltung und den Eigenbetrieben Immobilien- und Gebäudemanagement sowie Grünflächen und Friedhöfe pauschal um 17 Prozent gekürzt werden. (Ausnahme: Ausgenommen sind die Finanzpositionen 2000.9380 – Neue Technologien in Schulen -, sowie die Positionen im eGovernment-Bereich).
2.5 Grundsätzlich hält der Rat an der Absicht fest, den freien Bestand der Allgemeinen Rücklage in ausreichender Höhe für unabweisbare Nachbewilligungen dotiert zu halten. Die Verwaltung wird beauftragt, von der Planung abweichende Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben des Vermögenshaushalts entsprechend einzuordnen.
II. Der Rat beschließt den Finanzplan und das Investitionsprogramm 2007 bis 2011.
III. Der Stellenplan 2008 einschl. Dienstpostenbewertungsplan wird, aufbauend auf dem Stellenplan 2007, gemäß den vom Organisations-, Personal- und Gleichstellungsausschuss empfohlenen Änderungen beschlossen.
IV. Den zwischen Verwaltungsleitung und Fachbereichen vereinbarten Kontrakten wird zugestimmt.
Die durch die Gewerbesteuererhöhung erzielten Einnahmesteigerung entspricht etwa den Einsparungen, die die Fraktionen vereinbart haben.
Der Rat geht davon aus, dass die Verwaltung 2009 einen Entwurf des Verwaltungshaushalts ohne strukturelles Defizit vorlegt.
Die Fraktionen sind bereit, gemeinsam mit dem Verwaltungsvorstand schon vor der Sommerpause grundlegende Gespräche zur Aufgabenkritik und Prioritätensetzung führen.
Alle städtischen Eigenbetriebe sind in die 3 %-ige Sachkostenkürzung einzubeziehen.
Beratungsergebnis: Die Abstimmung erfolgt offen. Der Beschluss wird mehrheitlich gegen die Stimmen der Mitglieder der FDP-Fraktion und der Ratsmitglieder Cheeseman und Mierke ohne Enthaltungen angenommen.
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