BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ratsfraktion Osnabrück

Kostenbeteiligung bei Massenveranstaltungen

16.02.10 –

Im Zusammenhang mit der im Rat am 17.11.2009 erfolgten Erörterung der Kostenbeteiligung des BOK e.V. für den Ossensamstag 2010 hat die Verwaltung die Aufwendungen der Stadt für den Ossensamstag 2009 dargelegt. Für die Reinigung durch den AWB, Sanitätsdienste, Toiletten, THW, Feuerwehr und sonstige Aufwendungen wurden insgesamt ca. 79.000 € für das 1-tägige Karnevals-Event errechnet.

In der Stadt Osnabrück werden jährlich zahlreiche Massenveranstaltungen durchgeführt. Dazu zählen als ständig wiederkehrende Massenveranstaltungen u. a. Maiwoche, Weihnachtsmarkt, Jahrmärkte und Sportgroßveranstaltungen. Darüber hinaus werden in der Innenstadt Feste gefeiert und Einzelveranstaltungen wie Weinfeste, Osnabrück isst gut, Internationales Begegnungsfest u.ä.m. durchgeführt. Nicht zu vergessen sind in diesem Zusammenhang auch die öffentlichen Wahlkampfauftritte von Politiker/innen bei Freiluftveranstaltungen. Für all dies muss erheblicher öffentlicher Aufwand organisiert werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

  1. Welche kommunalen Aufwendungen werden für ständig wiederkehrende Massenveranstaltungen wie Maiwoche, Weihnachtsmarkt, Jahrmärkte und Sportgroßveranstaltungen wie etwa Heimspiele des VfL Osnabrück erbracht und in welchem Umfang sind die Träger/Veranstalter/Nutznießer an den damit verbundenen Kosten beteiligt?
  2. Welche kommunalen Aufwendungen werden für die Durchführung von innerstädtischen Einzelveranstaltungen wie Weinfeste, Osnabrück isst gut, Internationales Begegnungsfest, Wahlkampfauftritte von Politiker/innen im Freien erbracht und in welchem Umfang sind die Träger/Veranstalter/Nutznießer an den damit verbundenen Kosten beteiligt?
  3. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung Träger/Veranstalter/Nutznießer stärker als bisher an den öffentlichen Kosten zu beteiligen und so einen Beitrag zur nachhaltigen Konsolidierung des Haushalts zu leisten?

Herr Stadtrat Griesert beantwortet die Anfrage wie folgt zu Protokoll:

An den unter den Ziffern 1 und 2 genannten völlig unterschiedlichen Veranstaltungen sind zahlreiche kommunale und nicht-kommunale öffentliche Stellen in mehr oder weniger großem Umfang beteiligt. Der genaue Umfang der kommunalen Leistungen lässt sich nur beziffern, wenn die Kosten für jede einzelne Veranstaltung nach betriebswirtschaftlichen Kriterien untersucht werden. Dies ist nicht ohne erheblichen zeitlichen, personellen und finanziellen Aufwand möglich. Die Verwaltung beschränkt sich daher darauf, im Folgenden einen Überblick über die Kostenregelungen zu den einzelnen Veranstaltungskategorien zu geben.


Zu 1. und 2.:

a) Art der kommunalen Aufwendungen

Überwiegend handelt es sich dabei um Personal- und Sachkosten für 

  • Reinigung,
  • Brandsicherheitswachen,
  • Sanitätsdienste,
  • Strom- und Wasserversorgung, 
  • die Bereitstellung von Toiletten,
  • Bauabnahmen,
  • Beschilderungen und Verkehrsregelungen,
  • Werbung und Programm.

b) Art der Veranstaltungen

 - Städtische Veranstaltungen 

  • Maiwoche,
  • Weihnachtsmarkt,
  • Jahrmärkte,
  • Wochenmärkte,
  • Flohmärkte,
  • Kulturnacht,
  • Fest der Kulturen.

Für die Maiwoche, den Weihnachtsmarkt, die Jahrmärkte und die Wochenmärkte werden auf Basis der "Satzung zur Erhebung von Marktstandsgeldern" Standgebühren von den Marktbeschickern erhoben. Die Höhe der Gebühren legt der Rat der Stadt Osnabrück fest. Zuvor nimmt die Verwaltung eine Kalkulation nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten unter Berücksichtigung des der Stadt Osnabrück entstehenden Aufwands vor.

Nach Stand der Kostenrechnung 2008 stellt sich der Kostendeckungsgrad bei den einzelnen Märkten wie folgt dar:

 

Kostendeckungsgrad

Wochenmärkte

88,14 %

Maiwoche

60,13 %

Frühjahrsmarkt

72,09 %

Herbstjahrmarkt

76,21 %

Weihnachtsmarkt

120,56 %

Die Wochenmarktgebühren wurden letztmalig im Jahr 2007 angepasst. Die derzeitige Unterdeckung von 21.773,20 € sollte derzeit unbeachtlich sein, da absehbar ist, dass aufgrund der Kündigung der öffentlichen Bedürfnisanlage Riedenbach sowie durch eine Änderung der Abschreibungsmodalitäten mit Einführung der Doppik ein der Unterdeckung entsprechender Betrag als Kostenersparnis entgegengesetzt werden kann.

Für die Maiwoche und die Jahrmärkte wurde letztmalig im Oktober 2009 eine Gebührenanpassung durchgeführt. Unter Berücksichtigung der Gebührensteigerung würde der Kostendeckungsgrad bei den Jahrmärkten dann rd. 92 % betragen. Für die Maiwoche wird durch die Gebührenerhöhung im ersten Schritt eine Verbesserung des Kostendeckungsgrades auf 65% erreicht. In einem weiteren Schritt der Gebührenerhöhung ist dann auf Basis der Entwicklung im Jahr 2010 angedacht, den Kostendeckungsgrad auf insgesamt 80% anzuheben.

Für die zwei städtischen Flohmärkte pro Jahr werden ebenfalls Standgelder erhoben. Der Kostendeckungsgrad liegt hier bei rd. 60%. Einkalkuliert sind grundsätzlich alle im Zusammenhang mit diesen Veranstaltungen anfallenden Aufwendungen einschließlich des internen Verwaltungsoverheads. Nicht berücksichtigt sind jedoch die Personalkosten für die Aufsicht und die Beitreibung der Standgebühren. Für diese Tätigkeiten werden Kräfte aus unterschiedlichen Bereichen der Verwaltung eingesetzt, die in der Regel durch Freizeitausgleich für ihren Einsatz entschädigt werden. 

Für die Kulturnacht und das Fest der Kulturen (Internationales Begegnungsfest) trägt die Stadt als Veranstalter sämtliche Kosten. 

 - Nicht-städtische Veranstaltungen

Die Aufwendungen dafür trägt grundsätzlich der Veranstalter. Für die Abrechnung im Einzelnen gilt folgendes:

  • Die Kosten der Feuerwehr für Brandsicherheitswachen und der Hilfsorganisationen für Sanitätsdienste werden auf Grundlage der Gebührensatzung für Leistungen der Feuerwehr dem jeweiligen Veranstalter in Rechnung gestellt. 
  • Für Abnahmen fliegender Bauten, Zelte, Karussells etc. und Baugenehmigungen werden Verwaltungsgebühren erhoben. Nur in Einzelfällen kommt es zu einer Unterdeckung.
  • Die Kosten für die Reinigung und die Müllentsorgung werden in der Regel ebenfalls dem Veranstalter in Rechung gestellt bzw. vom Veranstalter unmittelbar getragen.
  • Soweit öffentliche Straßen oder Plätze für eine Veranstaltung gesperrt werden müssen, entsteht ein Aufwand für die Sperrung und oftmals auch für die Veränderung der Verkehrsführung im Umfeld der Veranstaltung. Die damit verbundenen organisatorischen Maßnahmen und die Kosten dafür sind regelmäßig vom Veranstalter zu leisten. Ausnahmen hiervon können im Einzelfall zugelassen werden, wenn die Veranstaltung im öffentlichen Interesse steht und/oder für die Stadt von besonderer Bedeutung ist.  
  • Die durch den Bereich Marktwesen erbrachten Aufwendungen für z.B. Reinigung, Strom, Stromschränke, Wasser, Anschlüsse etc. werden direkt abgerechnet. In der Regel handelt es sich dabei um Sachausgaben, die von den städtischen Regiebetrieben bzw. sonstigen Dritten dem Fachbereich Bürger und Ordnung in Rechnung gestellt und anschließend mit dem jeweiligen Veranstalter abgerechnet werden. Nicht in der Kalkulation enthalten sind die Personalkosten des Marktmeisters sowie anteilige externe und interne Overheadkosten, da die derzeitige Gebührensatzung einen derartigen Tatbestand nicht vorsieht. 
  • Der personelle Aufwand, der bei der OMT GmbH für innerstädtische Einzelveranstaltungen entsteht, verbleibt dort.

Zu 3.:

Die Kosten für die Märkte werden auf Basis der "Satzung über die Erhebung von Marktstandsgeldern" über die Standgebühren an die Marktbeschicker weitergegeben und sind damit gedeckt. Für Veranstaltungen, die eine Unterdeckung aufweisen, sind in einem ersten Schritt bereits Gebührenerhöhungen beschlossen worden (s. o. Maiwoche und Jahrmärkte). Für die Flohmärkte gilt das, wie oben ausgeführt, nur teilweise.

 

Für die kulturellen Veranstaltungen stellt sich die Frage einer Umlage bzw. einer Kostenbeteiligung von Teilnehmern nicht.

Die Personalkosten des Marktmeisters sowie anteilige externe und interne Overheadkosten für nicht-städtische Veranstaltungen sind bisher nicht in Rechnung gestellt worden. Die Verwaltung prüft, ob eine Weitergabe dieser Kosten rechtlich möglich ist.

Weiterhin könnte geprüft werden, ob Kosten für andere personelle Aufwendungen, z. B. für Beratungs- und Organisationsaufwand bei der OMT, dem jeweiligen Veranstalter in Rechung gestellt werden können.

Darüber hinaus sieht es die Verwaltung als ihre ständige Aufgabe an, den mit diesen Aufgaben verbundenen Aufwand zu reduzieren.

 

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