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16.02.10 –
Im Zusammenhang mit der im Rat am 17.11.2009 erfolgten Erörterung der Kostenbeteiligung des BOK e.V. für den Ossensamstag 2010 hat die Verwaltung die Aufwendungen der Stadt für den Ossensamstag 2009 dargelegt. Für die Reinigung durch den AWB, Sanitätsdienste, Toiletten, THW, Feuerwehr und sonstige Aufwendungen wurden insgesamt ca. 79.000 € für das 1-tägige Karnevals-Event errechnet.
In der Stadt Osnabrück werden jährlich zahlreiche Massenveranstaltungen durchgeführt. Dazu zählen als ständig wiederkehrende Massenveranstaltungen u. a. Maiwoche, Weihnachtsmarkt, Jahrmärkte und Sportgroßveranstaltungen. Darüber hinaus werden in der Innenstadt Feste gefeiert und Einzelveranstaltungen wie Weinfeste, Osnabrück isst gut, Internationales Begegnungsfest u.ä.m. durchgeführt. Nicht zu vergessen sind in diesem Zusammenhang auch die öffentlichen Wahlkampfauftritte von Politiker/innen bei Freiluftveranstaltungen. Für all dies muss erheblicher öffentlicher Aufwand organisiert werden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Herr Stadtrat Griesert beantwortet die Anfrage wie folgt zu Protokoll:
An den unter den Ziffern 1 und 2 genannten völlig unterschiedlichen Veranstaltungen sind zahlreiche kommunale und nicht-kommunale öffentliche Stellen in mehr oder weniger großem Umfang beteiligt. Der genaue Umfang der kommunalen Leistungen lässt sich nur beziffern, wenn die Kosten für jede einzelne Veranstaltung nach betriebswirtschaftlichen Kriterien untersucht werden. Dies ist nicht ohne erheblichen zeitlichen, personellen und finanziellen Aufwand möglich. Die Verwaltung beschränkt sich daher darauf, im Folgenden einen Überblick über die Kostenregelungen zu den einzelnen Veranstaltungskategorien zu geben.
Zu 1. und 2.:
a) Art der kommunalen Aufwendungen
Überwiegend handelt es sich dabei um Personal- und Sachkosten für
b) Art der Veranstaltungen
- Städtische Veranstaltungen
Für die Maiwoche, den Weihnachtsmarkt, die Jahrmärkte und die Wochenmärkte werden auf Basis der "Satzung zur Erhebung von Marktstandsgeldern" Standgebühren von den Marktbeschickern erhoben. Die Höhe der Gebühren legt der Rat der Stadt Osnabrück fest. Zuvor nimmt die Verwaltung eine Kalkulation nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten unter Berücksichtigung des der Stadt Osnabrück entstehenden Aufwands vor.
Nach Stand der Kostenrechnung 2008 stellt sich der Kostendeckungsgrad bei den einzelnen Märkten wie folgt dar:
| Kostendeckungsgrad |
Wochenmärkte | 88,14 % |
Maiwoche | 60,13 % |
Frühjahrsmarkt | 72,09 % |
Herbstjahrmarkt | 76,21 % |
Weihnachtsmarkt | 120,56 % |
Die Wochenmarktgebühren wurden letztmalig im Jahr 2007 angepasst. Die derzeitige Unterdeckung von 21.773,20 € sollte derzeit unbeachtlich sein, da absehbar ist, dass aufgrund der Kündigung der öffentlichen Bedürfnisanlage Riedenbach sowie durch eine Änderung der Abschreibungsmodalitäten mit Einführung der Doppik ein der Unterdeckung entsprechender Betrag als Kostenersparnis entgegengesetzt werden kann.
Für die Maiwoche und die Jahrmärkte wurde letztmalig im Oktober 2009 eine Gebührenanpassung durchgeführt. Unter Berücksichtigung der Gebührensteigerung würde der Kostendeckungsgrad bei den Jahrmärkten dann rd. 92 % betragen. Für die Maiwoche wird durch die Gebührenerhöhung im ersten Schritt eine Verbesserung des Kostendeckungsgrades auf 65% erreicht. In einem weiteren Schritt der Gebührenerhöhung ist dann auf Basis der Entwicklung im Jahr 2010 angedacht, den Kostendeckungsgrad auf insgesamt 80% anzuheben.
Für die zwei städtischen Flohmärkte pro Jahr werden ebenfalls Standgelder erhoben. Der Kostendeckungsgrad liegt hier bei rd. 60%. Einkalkuliert sind grundsätzlich alle im Zusammenhang mit diesen Veranstaltungen anfallenden Aufwendungen einschließlich des internen Verwaltungsoverheads. Nicht berücksichtigt sind jedoch die Personalkosten für die Aufsicht und die Beitreibung der Standgebühren. Für diese Tätigkeiten werden Kräfte aus unterschiedlichen Bereichen der Verwaltung eingesetzt, die in der Regel durch Freizeitausgleich für ihren Einsatz entschädigt werden.
Für die Kulturnacht und das Fest der Kulturen (Internationales Begegnungsfest) trägt die Stadt als Veranstalter sämtliche Kosten.
- Nicht-städtische Veranstaltungen
Die Aufwendungen dafür trägt grundsätzlich der Veranstalter. Für die Abrechnung im Einzelnen gilt folgendes:
Zu 3.:
Die Kosten für die Märkte werden auf Basis der "Satzung über die Erhebung von Marktstandsgeldern" über die Standgebühren an die Marktbeschicker weitergegeben und sind damit gedeckt. Für Veranstaltungen, die eine Unterdeckung aufweisen, sind in einem ersten Schritt bereits Gebührenerhöhungen beschlossen worden (s. o. Maiwoche und Jahrmärkte). Für die Flohmärkte gilt das, wie oben ausgeführt, nur teilweise.
Für die kulturellen Veranstaltungen stellt sich die Frage einer Umlage bzw. einer Kostenbeteiligung von Teilnehmern nicht.
Die Personalkosten des Marktmeisters sowie anteilige externe und interne Overheadkosten für nicht-städtische Veranstaltungen sind bisher nicht in Rechnung gestellt worden. Die Verwaltung prüft, ob eine Weitergabe dieser Kosten rechtlich möglich ist.
Weiterhin könnte geprüft werden, ob Kosten für andere personelle Aufwendungen, z. B. für Beratungs- und Organisationsaufwand bei der OMT, dem jeweiligen Veranstalter in Rechung gestellt werden können.
Darüber hinaus sieht es die Verwaltung als ihre ständige Aufgabe an, den mit diesen Aufgaben verbundenen Aufwand zu reduzieren.
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