09.03.10 –
Sodann führt Herr Thöle die Abstimmung über den nachfolgenden abweichenden Beschluss gemäß Änderungsantrag der Fraktion von SPD/Bündnis 90/Die Grünen unter Einfügung des von Herrn Oberbürgermeister Pistorius geänderten zweiten Absatzes wie folgt herbei:
Abweichender Beschluss:
I. Die am 16. November 2004 mit der Agentur für Arbeit Osnabrück geschlossene Vereinbarung über die Errichtung einer Arbeitsgemeinschaft und zur Übertragung von Aufgaben gemäß § 44 b SGB II wird vorsorglich fristgerecht zum 31. Dezember 2010 gekündigt. Die gemeinsame Trägerschaft Agentur für Arbeit Osnabrück und Stadt Osnabrück soll beendet werden, wenn der Stadt die Möglichkeit der Optionswahrnehmung eingeräumt wird und der Rat einen entsprechenden Beschluss fasst.
II. Die Verwaltung wird gebeten, die organisatorischen und personellen Voraussetzungen zur Gründung einer neuen „ArbeitGemeinschaft (AGOS)“ zu schaffen, die in ausschließlich städtischer Trägerschaft geführt wird.
III. Die Verwaltung wird gebeten, dem Rat die verschiedenen Möglichkeiten einer Aufgabenwahrnehmung unter Darstellung der Vor- und Nachteile zur Entscheidung vorzulegen, sobald Klarheit über die zukünftigen verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Grundlagen besteht.
Beratungsergebnis:
Die Abstimmung erfolgt offen. Der abweichende Beschluss wird einstimmig angenommen.
Medien
Kategorie
Ein Beitrag von Dr. Franziska Brantner, Bundesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Dr. Konstantin von Notz, MdB und stellvertretender [...]
Nächste Woche startet die große UN-Klimakonferenz in Belém in Brasilien. Beim „Leaders Summit“ der brasilianischen Regierung vor der [...]
In unseren Kommunen findet das Leben statt. Im Schwimmbad, auf dem Marktplatz, in der Schule, auf dem Sportplatz. Doch viele Städte und [...]