Neues Organisationsmodell zur Wahrnehmung der Aufgaben nach dem SGB II

Änderungsantrag Bündnis 90/Die Grünen / SPD (TOP 6 e)

09.03.10 –

Sodann führt Herr Thöle die Abstimmung über den nachfolgenden abweichenden Beschluss gemäß Änderungsantrag der Fraktion von SPD/Bündnis 90/Die Grünen unter Einfügung des von Herrn Oberbürgermeister Pistorius geänderten zweiten Absatzes wie folgt herbei:

Abweichender Beschluss:

I.    Die am 16. November 2004 mit der Agentur für Arbeit Osnabrück geschlossene Vereinbarung über die Errichtung einer Arbeitsgemeinschaft und zur Übertragung von Aufgaben gemäß § 44 b SGB II wird vorsorglich fristgerecht zum 31. Dezember 2010 gekündigt. Die gemeinsame Trägerschaft Agentur für Arbeit Osnabrück und Stadt Osnabrück soll beendet werden, wenn der Stadt die Möglichkeit der Optionswahrnehmung eingeräumt wird und der Rat einen entsprechenden Beschluss fasst.

II.    Die Verwaltung wird gebeten, die organisatorischen und personellen Voraussetzungen zur Gründung einer neuen „ArbeitGemeinschaft (AGOS)“ zu schaffen, die in ausschließlich städtischer Trägerschaft geführt wird.

III.   Die Verwaltung wird gebeten, dem Rat die verschiedenen Möglichkeiten einer Aufgabenwahrnehmung unter Darstellung der Vor- und Nachteile zur Entscheidung vorzulegen, sobald Klarheit über die zukünftigen verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Grundlagen besteht.

Beratungsergebnis:

Die Abstimmung erfolgt offen. Der abweichende Beschluss wird einstimmig angenommen.

 

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Antrag | Arbeit, Wirtschaft | Verwaltung

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