BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ratsfraktion Osnabrück

Weiterentwicklung der Johannisschule

Änderungsantrag Dr. e.H. Brickwedde, Hagedorn, Dr. Thiele (TOP 20 a)

14.12.10 –

 

Herr Ratsvorsitzender Thöle erläutert die von der Verwaltung vorbereiteten Stimmzettel, mit deren Hilfe zu dem schriftlich vorliegenden, geänderten Änderungsantrag von Herrn Dr. E. h. Brickwedde, Herrn Hagedorn und Herrn Dr. Thiele abzustimmen ist. Herr Hus und Frau Wachtel erklären, dass sie an der folgenden Abstimmung nicht teilnehmen werden. Die Abstimmung erfolgt geheim unter Verwendung der von der Verwaltung vorbereiteten Stimmzettel.

 

Abweichender Beschluss:

 

1. Die Stadt Osnabrück unterstützt die Einrichtung einer trialogischen Grundschule nach dem „Konzept für eine Grundschule mit dem Profil Abrahamische Religionen“.

 

2. Die Stadt Osnabrück überlässt der Schulstiftung in der Diözese Osnabrück unentgeltlich das Gebäude Johannisschule für die Nutzung der Schule als „Trialogische Grundschule“.

 

3. Die Stadt Osnabrück trägt zu 2/3 die anfallenden Energiekosten der Schule; 1/3 der Kosten trägt die Schulstiftung.

 

4. Die Stadt Osnabrück trägt zu 2/3 die Kosten für das nicht lehrende Personal nach Standard der städtischen Grundschulen; 1/3 der Kosten trägt die Schulstiftung.

 

5. Die öffentliche Bekenntnisgrundschule Johannisschule wird mit einer anderen öffentlichen katholischen Bekenntnisgrundschule bzw. mit einer öffentlichen Schule ohne Bekenntnisaller Bekenntnisse an deren Standort zusammengelegt.

 

6. Die Stadt Osnabrück beteiligt sich jährlich an den Sachkosten für den laufenden Bedarf (Lehrmittel usw.) in Höhe von 13.333 Euro (2/3 von 20.000 Euro); 1/3 übernimmt die Schulstiftung.

 

7. Die Schulstiftung zahlt einen Investitionszuschuss von 33,3 % der Investitionskosten. max. 500.000 Euro in den nächsten 8 Jahren.

 

8. Die Schulstiftung übernimmt die Kosten für das Ganztagsschulangebot.

 

9. Die Stadt beteiligt sich an dem zu bildenden Schulbeirat.

 

10. Der abzuschließende Vertrag kann jederzeit gekündigt werden, wenn der Nutzungszweck als „trialogische Grundschule“ wegfällt. 

 

Beratungsergebnis:

 

Die Abstimmung erfolgt geheim. Die Auszählung der Stimmzettel erfolgt durch die beiden jüngsten Ratsmitglieder,  Frau Beigeordnete Pötter und Frau Ratsmitglied Winkler. 

 

Es werden 46 Stimmzettel abgegeben. Für den Änderungsantrag stimmen 25 Ratsmitglieder, gegen den Änderungsantrag stimmen 21 Ratsmitglieder, der abweichende Beschluss ist somit mehrheitlich angenommen.

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Antrag | Bildung

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