Zukünftiger Baumschutz in Osnabrück

Änderungsantrag Bündnis 90/Die Grünen, SPD (TOP 10 g) 

15.06.10 –

Sodann führt Herr Ratsvorsitzender Thöle die Abstimmung über den folgenden geänderten Beschlussvorschlag herbei:

  1. Erarbeitung und Anwendung einheitlicher Festsetzungen zur Erhaltung und Anpflanzung von Bäumen in Bebauungsplänen gemäß § 9 (1) 25a und b Baugesetzbuch (BauGB),
  2. Aktualisierung der Richtlinie zum Schutz von Bäumen im öffentlichen Raum mit verpflichtender Anwendung für alle städtischen Dienststellen und Tochtergesellschaften (GmbH),
  3. Berücksichtigung besonderer Bestimmungen für den Baumschutz bei der Überarbeitung der Landschaftsschutzgebietsverordnungen,
  4. Vervollständigung eines digitalen Katasters für in Bebauungsplänen geschützte Bäume,
  5. Neuausweisung von Naturdenkmal und -prüfung der Übernahme der Pflege und von Maßnahmen zur Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht durch Private auf freiwilliger Basis,
  6. „Aktion Baumpaten“/Freunde zur Förderung des Baumbestandes im öffentlichen Raum durch Spenden und Sponsoring (unter Berücksichtigung einer Kostenminimierung werden für Öffentlichkeitsarbeit und regelmäßige Personalmittel insgesamt maximal 15.000 € pro Jahr für eine Pilotphase von zwei Jahren mit anschließender Überprüfung und ggf. Verlängerung bereit gestellt).

Der Beschluss wird zu Ziff. 1-5 einstimmig, zu Ziff. 6 mehrheitlich gegen die Stimme von Herrn Oberbürgermeister Pistorius angenommen.

Sodann führt Herr Ratsvorsitzender Thöle die Abstimmung über den Änderungsantrag von HerrnMierke wie folgt herbei:

1. – 6. wie oben

7. Auftrag an die Verwaltung, einen Satzungsentwurf vorzulegen, der für das Fällen von Bäumen im privaten Besitz eine Beratungspflicht vorsieht, sobald die entsprechenden Bäume (u. a. Art und Stadtort) einen bestimmten Umfang und Größe erreicht haben. Dabei soll der Verwaltung in begründeten Einzelfällen die Möglichkeit eingeräumt werden, das Fällen von Bäumen zu untersagen.

Insbesondere sollen solche Bäumen vor dem Fällen geschützt werden, die sich auf wohnungswirtschaftlich genutzten Grundstücken befinden oder auf Flächen, auf denen eine Bebauung erfolgen soll.

8. Ordnungsgelder, die für das unberechtigte Fällen von Bäumen an die Stadt gezahlt werden, sollen ausschließlich für die Neuanpflanzung von Bäumen auf städtischen Flächen verwandt werden.

Beratungsergebnis:

Die Abstimmung erfolgt offen. Der Beschluss wird mehrheitlich gegen die Stimmen der Ratsmitglieder Cheeseman und Mierke abgelehnt.

Sodann führt Herr Ratsvorsitzender Thöle die Abstimmung über den folgenden Änderungsantrag der Fraktion von SPD und Grünen sowie des Ratsmitgliedes Cheeseman wie folgt herbei.

  1. Zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für einen effektiven Baumschutz in Osnabrück werden nachfolgende Maßnahmen beschlossen: 1. – 6.

7. Auftrag an die Verwaltung, einen Satzungsentwurf vorzulegen, der für das Fällen von Bäumen im privaten Besitz eine Beratungspflicht vorsieht, sobald die entsprechenden Bäume ein bestimmte Größe erreicht haben. Insbesondere sollen solche Bäume grundsätzlich vor dem Fällen geschützt werden, die sich auf wohnungswirtschaftlich genutzten Grundstücken befinden.

Beratungsergebnis:

Die Abstimmung erfolgt offen. Der Beschluss wird mehrheitlich von den Mitgliedern der CDU-Fraktion, der FDP-Fraktion sowie dem Oberbürgermeister Pistorius gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und des Ratsmitgliedes Cheeseman bei Enthaltung des Ratsmitgliedes Mierke abgelehnt.

 

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Antrag | Natur und Umwelt | Stadtentwicklung

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