FMO-Ausbau

16.11.10 –

In der Beschlussvorlage zum FMO-Ausbau im Jahre 2005 wird von einem durchschnittlichen Wachstum der Fluggastzahlen von 3,65 % p.a. ausgegangen mit der Folge, dass im Jahr 2010 eine Zahl von knapp 2 Mio. Fluggastzahlen hätte erreicht sein müssen (Allemeyer-Prognose : 4 Mio. Fluggäste). Gleichzeitig heißt es in der Vorlage: "Abschließend wird ein drittes Szenario dargestellt, welches nur noch eine Wachstumsrate von 2 % p. a. unterstellt und in einer dauerhaften Schuldenfalle endet". Selbst nach diesem Szenario müssten die Fluggastzahlen 2010 bei ca. 1,8 Mio liegen. Tatsächlich sind die Fluggastzahlen beim FMO nach Angaben der Arbeitsgemeinschaft deutscher Verkehrsflughäfen im freien Fall. Während im Jahre 2009 ein Rückgang der Fluggastzahlen um 12,5 % auf nur noch 1,36 Mio. zu verzeichnen war, sind die Zahlen bis einschl. Juli diesen Jahres im Vergleichszeitraum um weitere 7 % gesunken.

Neben der also ohnehin drohenden Schuldenfalle kämen möglicherweise noch weitere Kosten auf die Stadt Osnabrück als künftigen Gesellschafter zu: Im Koalitionsvertrag der die Regierung in NRW stellenden Parteien von SPD und Grünen heißt es:

"Eine Subventionierung von Flughäfen und Verkehrslandeplätzen aus Landesmitteln findet nicht statt".

Es muss also davon ausgegangen werden, dass auf die FMO-Gesellschafter zusätzlich zu der vorgesehenen Eigenkapitalerhöhung weitere Kosten zukommen, wenn das Land nicht die für die ökologisch notwendigen Ausgleichsmaßnahmen benötigten ca. 11 Mio. Euro zur Verfügung stellt. Wir fragen daher die Verwaltung:

1.Von welchen Prognosen hinsichtlich der zu erwartenden Geschäftsentwicklung des FMO und den sich hieraus ergebenden notwendig werdenden Verlustabdeckungen/weiteren Eigenkapitalerhöhungen für die Osnabrücker Steuerzahler geht die Verwaltung aus?

2.Wie hoch wäre der Anteil der Stadt Osnabrück für die zusätzliche Finanzierung der notwendigen geschätzten Ausgleichsmaßnahmen von 11 Mio. Euro, wenn das Land NRW sich nicht an den Kosten beteiligt?

3.Wie schätzt die Verwaltung die angesichts des mehrfachen Hinweises der Kommunalaufsicht auf die Fragwürdigkeit der Subventionierung des FMO durch die Stadt die Auswirkungen zusätzlicher Zahlungen in Millionenhöhe auf die Haushaltsgenehmigung ein?

 

Herr Oberbürgermeister Pistorius beantwortet die Anfrage wie folgt:

Anmerkungen zur Einleitung der Anfrage:

In den damaligen Berechnungen (2005) ist noch davon ausgegangen worden, dass mit dem Projekt Start- und Landebahnausbau unmittelbar begonnen werden kann und somit eine schnelle Inbetriebnahme zu erwarten gewesen wäre. Wegen des immer noch anstehenden Rechtsstreits mit dem Kläger Naturschutzbund konnte die Maßnahme bis zum heutigen Tage nicht umgesetzt werden. Infolgedessen konnten natürlich auch die damals angenommenen Fluggaststeigerungen, vor allem im weiten Mittel- und Langstreckenverkehr, naturgemäß nicht umgesetzt werden. Es macht daher überhaupt keinen Sinn, wie von Bündnis 90/Die Grünen vorgenommen, die damaligen Prognosen, vor allem zum Interkontverkehr mit der heutigen Realität zu vergleichen.

Die wirtschaftliche Entwicklung der FMO GmbH hat sich in den letzten Jahren äußerst positiv und vor allem deutlich besser als geplant dargestellt. So hat sich der Jahresfehlbetrag in den letzten Jahren Jahr für Jahr deutlich reduziert und wird sich im kommenden Jahr 2011 nach den derzeitigen Planungen einer schwarzen Null auch nach Abschreibungen und Zinsen nähern. Das operative Ergebnis der FMO GmbH (EBITDA) wird mit über 8 Mio. € dieses Jahr erneut einen kräftigen Sprung nach oben machen. Von einer „Schuldenfalle“, wie von Bündnis 90/Die Grünen angesprochen, kann derzeit überhaupt nicht die Rede sein. Im Gegenteil, die verbesserte wirtschaftliche Lage ermöglicht es dem FMO derzeit, jährlich mehr Darlehnstilgungen als Neuaufnahmen durchzuführen, d.h. unter dem Strich die Darlehnssumme konsequent zurückzuführen.

Dieses vorausgeschickt beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu 1:

Im Gegensatz zu der Situation auf Konkurrenzflughäfen des FMO müssen die Gesellschafter des FMO seit dem Jahr 1998, d. h. mittlerweile seit über 12 Jahren keine Verlustabdeckungen übernehmen. Dies wird auch für das laufende Jahr 2010 der Fall sein. Nach derzeitiger Planung der Geschäftsführung soll der Jahresfehlbetrag des Unternehmens in den kommenden Jahren weiter gegen Null geführt werden, um in den darauf folgenden Jahren dann mit etwaigen Gewinnen den aufgelaufenen, überschaubaren Verlustvortrag wieder zurück zu führen. Die Stadt Osnabrück geht daher nach derzeitigem Kenntnisstand nicht davon aus, innerhalb der nächsten Jahre Verluste übernehmen zu müssen oder über die für die Start- und Landebahnverlängerung bereits beschlossenen Kapitalerhöhungen hinaus weitere Kapitalerhöhungen durchführen zu müssen.

Zu 2:

Durch den Beschluss der FMO-Gesellschafter aus dem Jahr 2005, eine Kapitalerhöhung in Höhe von 60 Mio. € durchzuführen, wurde der Gesamtfinanzierungsbedarf (damals noch ohne Ansetzung der Landesmittel) für die Maßnahme gedeckt. Die Zusage der damaligen Landesregierung NRW, sich mit einem Betrag von 11 Mio. € an der Maßnahme zu beteiligen, würde diese Gesamtsumme von 60 Mio. € auf 49 Mio. € reduzieren.

Konkret bedeutet dies: Der bereits beschlossene Anteil der Stadt Osnabrück an der Kapitalzuführung (60 Mio. Euro) betrug zum Beschlusszeitpunkt 17,2761 %, demzufolge 10,37 Mio. Euro. Durch die Übernahme von 11 Mio. Euro durch das Land NRW, würde nur noch eine Gesamtkapitalzufuhr der Gesellschafter von 49 Mio. Euro notwendig. Der Anteil der Stadt Osnabrück wäre somit nur 8,47 Mio. Euro. Dieser Betrag ist auch in die Haushaltsplanung der Stadt eingeflossen.

Zu 3:

Diese Frage lässt sich aus heutiger Sicht nicht seriös beantworten.

Beratungsverlauf: 

Herr Hagedorn stellt fest, dass die Verwendung des Begriffes „Schuldenfalle“ der seinerzeitigen Vorlage der Verwaltung entnommen war.

Auf Nachfrage von Herrn Hagedorn, erläutert Herr Oberbürgermeister Pistorius, dass die erste Tranche für den Flughafen Münster/Osnabrück für den Grundstückserwerb gezahlt wurde. Über die Zahlung der zweiten Tranche liegen ihm keine Erkenntnisse vor. Zur Höhe der Fluggastzahlen werde davon ausgegangen, dass diese entsprechend steigen werden. Die Angaben hierzu bezeichnet er als nach wie vor realistisch. Er hebt hervor, dass bei den seinerzeitigen Untersuchungen davon ausgegangen wurde, dass die Landebahn gebaut werde.

Auf Nachfrage von Herrn Henning, erläutert Herr Oberbürgermeister Pistorius, dass bekanntermaßen davon ausgegangen werde, dass ca. 3.000 – 4.000 Arbeitsplätze indirekt auf der Existenz des FMO beruhen. Zum Gewerbesteueraufkommen durch den FMO können aufgrund des Steuergeheimnisses keine Angaben gemacht werden. Er hebt hervor, dass bekanntermaßen aus Wirtschaftskreise die Notwenigkeit eines internationalen Flughafens FMO hervorgehoben werde.

Auf Nachfrage von Herrn Dr. e. H. Brickwedde stellt Herr Oberbürgermeister Pistorius fest, dass es eine Tatsache sei, dass die nordrheinwestfälische Landesregierung unter dem Einfluss der Grünen im Planfeststellungsverfahren dahin gehend „nachgebessert“ habe, dass den Bedenken der Naturschutzverbände in einigen sensiblen und signifikanten Punkten gefolgt wurde. Die nachfolgende Landesregierung habe dann festgestellt, dass die entsprechenden Mehrkosten die betroffenen Kommunen entsprechend entlasten werden. Er bedauert sehr, dass die Landesregierung Nordrheinwestfalen eine entsprechende Grundsatzentscheidung herbei führe, die allerdings politisch nicht zu kommentieren sei.   Mit Nachdruck werde von der nordrheinwestfälischen Landesregierung als Anteilseigner des FMO eingefordert, die seinerzeitige Zusage einzuhalten.

Auf Nachfrage von Herrn Mierke, wie weit die in 2005 beschlossene Kapitalerhöhung von 60.000.000,00 € ausreichend sei, erläutert Herr Oberbürgermeister Pistorius, dass ihm keine anderweitigen Erkenntnisse vorliegen.

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