Menü
20.10.09 –
Abweichender Beschluss unter Einbeziehung des Änderungsantrages der Fraktion von SPD und Bündnis 90/Die Grünen:
Die Neufassung der Satzung und des Gebührentarifs für die Nutzung der Stadtbibliothek Osnabrück wird mit Ausnahme des Vorschlags zur Erhöhung der ermäßigten Ausleihgebühr für Hartz-4-Empfängerinnen und -Empfänger sowie Osnabrück-Pass-Inhaberinnen und -Inhaber sowie gleichgestellte Personen in der Fassung der Vorlage 6965/2 beschlossen. Bei den Ausleihgebühren für den oben genannten Personenkreis verbleibt es bei einem Monatstarif von 1,50 € sowie bei einem Jahrestarif von 10,00 €. Die Satzung wird ergänzt um den Zusatz „auf Wunsch der Eltern können Kinder von der Nutzung bestimmter Medien ausgeschlossen werden.“
Die vorstehenden Änderungen sind in die Vorlage 6965/3 (siehe Anlage) eingearbeitet.
Beratungsergebnis:
Die Abstimmung erfolgt offen. Der abweichende Beschluss wird einstimmig angenommen.
Medien
Kategorie
Das Bundesverfassungsgericht ist ein Garant der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und damit ein unverzichtbares Verfassungsorgan für [...]
Rund 13 Millionen Menschen nutzen hierzulande das Deutschlandticket. Ein Erfolgsmodell! Ob das Ticket über das Jahr 2025 hinaus bestehen kann, [...]
Gestern hat die 29. Conference of the Parties (COP) in Baku, Aserbaidschan begonnen. Für Deutschland wird Annalena Baerbock als Verhandlerin [...]