Jedes Ratsmitglied und jede Fraktion hat das Recht einen Beratungsgegenstand auf die Tagesordnung des Rates oder eines Fachausschusses zu setzen, also einen Antrag zu stellen. Stimmen mehr als die Hälfte der 51 Mitglieder des Stadtrates einem Antrag zu, ist er angenommen und die Stadtverwaltung Osnabrück muss diesen umsetzen.
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